Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, den 23.02.2025 sind etwa 59,2 Millionen Wahlberechtigte in der Bundesrepublik Deutschland zum 21. Mal aufgerufen, ihre Abgeordneten für den Deutschen Bundestag zu bestimmen.

Es sind 630 Mandate in 299 Einzelwahlkreisen zu vergeben.

Der Deutsche Bundestag besteht in der Regel aus 630 Abgeordneten.

Der Bundestag hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • er wählt den Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten,
  • er bringt Gesetzentwürfe ein, berät darüber und verabschiedet sie,
  • er besitzt Kontrollfunktionen (z.B. Anfragen an die Regierung, Untersuchungsausschüsse).
  • Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen.
  • Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt.
  • Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.
  • Die Wählerinnen und Wähler können beide Stimmen unabhängig voneinander vergeben.
  • Die Stimmabgabe muss persönlich und geheim erfolgen.
  • Die Bundeswahlordnung verbietet ausdrücklich das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine.

Sobald die Kreiswahlvorschläge (Erststimme) für den Wahlkreis 212 Erding-Ebersberg und für die Landesliste (Zweitstimme) zugelassen sind, finden Sie diese unter: www.wahlen.bayern.de

Weitere Informationen zum Wahlsystem erhalten Sie unter: www.bundeswahlleiterin.de

Wahlberechtigte in Deutschland: 59,2 Millionen

In Forstinning sind ca. 2.700 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.

Das sind

  • alle Deutschen,
  • die am Wahltag (23.02.2025) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten (= 23.11.2024) in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Auslandsdeutsche.

Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis (gilt gleichzeitig als Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen) können im Internet unter www.bundeswahlleiterin.de heruntergeladen werden.

Der Antrag muss bis zum 02.02.2025 bei der letzten Heimatgemeinde in Deutschland eingehen.

Sein Wahlrecht kann nur ausüben, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Jeder Wahlberechtigte erhält bis 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.

Sollten Sie bis dahin noch keine Benachrichtigung erhalten haben, können Sie sich telefonisch unter 08121/9309-14 oder -15 und am Wahlsonntag ab 08:00 Uhr unter 08121/48430 erkundigen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und wo sich Ihr Abstimmungsraum befindet.

Wer sich zwischen 13.01.2025 und dem 02.02.2025 in Forstinning mit Hauptwohnsitz anmeldet, kann auf Antrag bis 02.02.2025, in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.

Das Wählerverzeichnis wird von 03.02.2025 bis 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 02 und 03 für alle Wahlberechtigten zur Einsicht bereitgehalten.

Wer im Wählerverzeichnis nicht eingetragen ist, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will sein Stimmrecht nicht ausüben zu können.

Dies kann persönlich oder schriftlich im Rathaus, Zimmer 02 und 03 erfolgen.

Die Einspruchsfrist endet am Freitag, den 07.02.2025, 12:00 Uhr

Bekanntmachung zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (Folgt)

Es wurden 2 allgemeine Wahlbezirke für die Urnenwahl und 3 Wahlbezirke für die Briefwahl gebildet.

Die Wahlbezirke 0001 und 0002 sowie die Briefwahlvorstände (0011, 0012 und 0013) und die Gemeindewahlleitung sind in der Georg-Kerschensteiner-Grundschule, Aicher Str. 1 in Forstinning untergebracht und barrierefrei zu erreichen.

Die Abstimmung dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr

Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen und dem Wahlvorstand seine Arbeit zu erleichtern, bitten wir Sie, Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und unbedingt Ihren Pass oder Personalausweis zur Abstimmung mitzubringen.

Wer Briefwahlunterlagen für nahe Familienangehörige in Empfang nehmen will, muss eine schriftliche Vollmacht nachweisen.

Nachfolgend können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl ab dem 30.01.2025 online beantragen. Der Online-Antrag ist bis zum 16.02.2025 möglich. Die Briefwahlunterlagen kommen per Post zu Ihnen.
Beantragung Wahlschein

Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können jedoch nur bis Freitag, den 21.02.2025, 15:00 Uhr bei der Gemeinde Forstinning, Mühldorfer Str. 4, Zimmer 02 und 03, schriftlich oder persönlich, nicht aber telefonisch beantragt werden.

Hinweis zur Zustellung der Briefwahlunterlagen

Aufgrund der verkürzten Vorbereitungszeit für die Bundestagswahl 2025 und der gesetzlich vorgeschriebenen Einspruchsfristen über die Wahlvorschläge ist mit dem Versand und der Ausstellung von Briefwahlunterlagen erst ab Ende KW 6 / 2025 zu rechnen.

Ein früherer Beginn ist nicht möglich, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben. Der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeindebehörden werden dann einige Tage in Anspruch nehmen, bevor die Briefwahlunterlagen ausgehändigt bzw. zugesandt werden können. Eine stimmberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten. Der Antragsvordruck befindet sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens.

Wichtige Hinweise:

Wahlscheinanträge können jedoch nur bis Freitag, den 21.02.2025, 15:00 Uhr bei der Gemeinde Forstinning, Mühldorfer Str. 4, Zimmer 02 und 03, schriftlich oder persönlich, nicht aber telefonisch beantragt werden.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheinanträge noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Wahlleitung in der Georg-Kerschensteiner-Grundschule, Aicher Str. 1 in Forstinning, Tel. 08121/48430.

Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22. Februar 2025, 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesem Fall umgehend an Ihr Wahlamt.

Nach Beantragung der Briefwahlunterlagen können Sie ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen.

Nach Schließung der Wahllokale, um 18.00 Uhr, wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Da die Ergebnisermittlung öffentlich ist, hat jedermann Zutritt zu den Wahllokalen, soweit dadurch der Ablauf nicht gestört wird.

Das Ergebnis können Sie zeitnah nach der Auszählung hier einsehen.

Für weitere Informationen stehen Ihnen Frau Kollmann oder Frau Bettermann, Tel. 08121/9309-14 oder -15, gerne zur Verfügung.