Hebesätze

seit 01.01.2016

Grundsteuer A und B: 310 v.H.

Gewerbesteuer: 320 v.H.



Der Gemeinderat der Gemeinde Forstinning hat in seiner Sitzung vom 15. Oktober 2024 die „Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze” (Hebesatzsatzung) beschlossen.
Die Satzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Die oben genannten Hebesätze haben somit auch im Jahr 2025 ihre Gültigkeit.