Elektronischer Rechtsbehelf
Seit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Rechtsverordnung vom 1. April 2016 (GVBl. S. 69) und Inkrafttreten des Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEGovG) vom 22.12.2015 ist in den Ausnahmefällen, in denen noch ein behördliches Widerspruchsverfahren existiert, neben der klassischen Widerspruchseinlegung in Schriftform oder zur Niederschrift auch eine Widerspruchseinlegung in elektronischer Form möglich.
Für Widersprüche stehen in der Gemeinde Forstinning daher folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
a.) Schriftlich oder zur Niederschrift
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift unter folgender Anschrift eingelegt werden:
Gemeinde Forstinning, Mühldorfer Str. 4, 85661 Forstinning
b.) Elektronisch
Der Widerspruch kann auch elektronisch eingelegt werden.
Bitte beachten Sie: Die rechtsverbindliche Einreichung eines Widerspruches per einfacher E-Mail hat der Gesetzgeber nicht zugelassen.
Eine Widerspruchseinlegung ist in der Gemeinde Forstinning nur wirksam durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an folgende E-Mail Adresse:
poststelle(@)forstinning.bayern.de
Hierfür ist eine Anmeldung und Registrierung auf der Plattform für sichere Kommunikation in Bayern („Erreichbarkeitsplattform“ – EPF) über das Dienstleistungsportal Bayern www.eap.bayern.de erforderlich. Näheres entnehmen Sie dort bitte der Rubrik „Sichere Kommunikation“.
Informationen über die elektronische Signatur finden Sie auch bei der Bundesnetzagentur.
Bitte beachten Sie, dass das behördliche Widerspruchsverfahren nur noch in Teilbereichen existiert und im Übrigen ein rechtliches Vorgehen gegen behördliche Bescheide nur im Wege der Klage bei Gericht möglich ist. Welches Vorgehen in Ihrem Fall möglich ist, entnehmen Sie bitte der Ihrem Bescheid beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung.